Krankenkasse

Hier bekommen Sie alle wichtigen Informationen zum Krankenkassenzuschuss für eine Ernährungstherapie zur Verfügung gestellt.

Gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert?

In der Regel kann eine ärztlich verordnete Ernährungstherapie von den gesetzlichen und freiwillig gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.


Privat versichert?

Im Bereich der privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenübernahme nach individueller Absprache bzw. gemäß Ihrer Vereinbarung mit Ihrer PKV.


So beantragen Sie den Zuschuss bei Ihrer Krankenkasse, dafür benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie von mir zugesendet bekommen.

Dieses Formular erhalten Sie von mir. Bitte lassen Sie das Formular von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt ausfüllen und unterschreiben.

Reichen Sie anschließend die unterschriebene ärztliche Notwendigkeitsverordnung sowie meine Zertifizierung „Zulassung zur Ernährungsberatung nach § 43 SGB“ bei Ihrer Krankenkasse mit der Bitte um Zuschuss oder Kostenübernahme ein.

Diesen erhalten Sie von mir zum Durchlesen und Ausfüllen. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Vertrag zum ersten Termin mit.

Nicht jede Krankenkasse verlangt einen Kostenvoranschlag. Sollte Ihre Kasse einen benötigen, geben Sie mir bitte kurz Bescheid - ich sende Ihnen diesen umgehend personalisiert zu.

Nach Einreichung der Unterlagen wird sich Ihre Krankenkasse direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wichtige Informationen zur Abrechnung:

Ich stelle Ihnen jede Beratungsstunde einzeln in Rechnung. Das bedeutet, Sie gehen zunächst in Vorleistung. Nach Abschluss des Beratungsprozess' - den Zeitpunkt bestimmen Sie selbst - reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten den bewilligten Zuschuss zurück.

Alternativ besteht die Möglichkeit einer Abtretungserklärung.

Wie viele Sitzungen Sie in Anspruch nehmen möchten, entscheiden ganz allein Sie. Gern können Sie zunächst „schnuppern“ und nach jeder Sitzung neu entscheiden, ob und wie Sie das Angebot weiter nutzen möchten.

Die Beratungen finden in der Regel in größeren Abständen statt, etwa alle vier Wochen.

Haben Sie noch Fragen?

Dann schreiben Sie mir gern.

Bitte teilen Sie mir außerdem mit, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, und ob Sie die Formulare benötigen.



Achtung:

Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme durch die AOK ab 2026 nicht mehr möglich ist. Grundsätzlich können Sie diese Leistungen aber privat in Anspruch nehmen.




Ich freue mich auf Sie und grüße Sie herzlich - Ihre Conny Rabe