... wie funktioniert der Krankenkassenzuschuss?
Sie interessieren sich für mein Angebot? Hiermit gebe ich Ihnen gern die nötigen Informationen an die Hand.
Sie sind gesetzlich oder freiwillig gesetzlich versichert?
Dann kann in der Regel die ärztlich verordnete Ernährungstherapie über die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden.
Im Bereich der privaten Krankenversicherung gilt die Absprache oder Vereinbarung mit Ihrer PKV.
Mit folgenden Unterlagen können Sie einen Zuschuss für die Ernährungstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen…
- Das Formular "ärztliche Notwendigkeitsverordnung" bei Ihrem Hausarzt oder Frauenarzt am besten persönlich einreichen, ausfüllen und bestätigen lassen.
- Das Formular "Arztbrief" ist für Ihren Hausarzt oder Frauenarzt bestimmt. Bitte legen Sie ihm/ihr diesen Brief vor, damit er/sie etwas mit meinem Namen und meiner Tätigkeit anzufangen weiss.
- Im Anschluss reichen Sie die unterschriebene "ärztliche Notwendigkeitsverordnung" und die Bestätigung "Zulassung zur Ernährungsberatung nach §43 SGB" bei Ihrer Krankenkasse mit der Bitte um einen Zuschuss oder Kostenübernahme am besten persönlich ein.
- Das Formular "Beratungsvertrag" bekommen Sie zum einlesen, eindenken und ausfüllen. Bitte bringen Sie es ausgefüllt zum 1. Termin mit.
- Das Formular "Kostenvoranschlag" ist nicht immer erforderlich, im speziellen Fall fragt Sie Ihre Kasse danach. Geben Sie mir dann bitte Bescheid, ich sende Ihnen dann Ihren personalisierten Kostenvoranschlag umgehend zu.
Bezüglich der Bestätigung wird sich Ihre Krankenkasse nach der Einreichung der Unterlagen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Noch etwas ganz Wichtiges:
Ich stelle Ihnen nach jeder Beratung die Stunde in Rechnung, so dass Sie für jede einzelne Beratungsstunde eine Rechnung erhalten. Meine Vorgehensweise ist so, dass Sie in Vorleistung gehen. Sie würden sich dann nach Beendigung des Beratungsprozesses (Sie entscheiden, wann er zu Ende ist) den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse wiederholen. Auch die Möglichkeit einer Abtretungserklärung besteht.
Ich überlasse es gern den KlientInnen selbst, wie viel Sitzungen sie in Anspruch nehmen möchten. "Schnuppern" Sie gern mit den ersten Beratungen erst einmal rein und entscheiden dann nach jeder Sitzung neu, wie Ihnen das Angebot hilfreich sein kann und wie viel Gespräche Ihnen gut tun. Die Einzel-Sitzungen werden in größeren Abständen stattfinden, ca. aller 4 Wochen.
Ich freue mich auf Sie, mit den besten Wünschen - Ihre Conny Rabe